Am 20. Mai 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung EU 494/2011 und deren Berichtigung, wodurch der Umfang der Einschränkung von Cadmium nach Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erweitert wurde. Diese Verordnung tritt am 10. Dezember 2011 in Kraft. Danach sind Produkte, die Anforderungen nicht einhalten, nicht mehr verkehrsfähig.
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